KfW Mehrfamilienhaus Förderung

Mit der KfW Mehrfamilienhaus Förderung sichern sich Eigentümer, Investoren und Wohneigentümergemeinschaften attraktive Fördermittel für Neubau, Sanierung und Heizungstausch. Im Mittelpunkt stehen erneuerbare Energien, hohe Energieeffizienz und die Senkung von Treibhausgasemissionen. Holzbau Beck plant und baut Mehrfamilienhäuser so, dass sie die Anforderungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) erfüllen – inklusive Klimafreundlicher Neubau (KFN) mit Zuschüssen von bis zu 100.000 Euro pro Wohneinheit. 

Von der ersten Antragstellung über die Maßnahmenplanung bis zur fertiggestellten Immobilie begleiten wir Sie zuverlässig und sorgen dafür, dass Technik, Bauweise und Unterlagen perfekt auf die KfW-Kriterien abgestimmt sind.

KfW Mehrfamilienhaus Förderung Definition

Die KfW-Mehrfamilienhaus-Förderung ist ein Förderprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), das sich an Eigentümer, Investoren oder Bauherren von Mehrfamilienhäusern richtet. Ziel ist es, den Neubau, Erwerb oder die energetische Sanierung solcher Gebäude zu unterstützen und dabei energieeffiziente Standards zu fördern.

Was wird gefördert?

Förderarten

  • Zinsgünstige Kredite mit langer Laufzeit
  • Tilgungszuschüsse, die einen Teil des Kredits erlassen
  • Direkte Zuschüsse in bestimmten Programmen

Förderfähige Maßnahmen

  • Neubau von Mehrfamilienhäusern als Effizienzhaus (z. B. KfW 40, KfW 55 – je nach Programm)
  • Energetische Komplett- oder Teilsanierung bestehender Mehrfamilienhäuser
  • Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz (z. B. Dämmung, Fenster, Heizsysteme)
  • Einsatz erneuerbarer Energien (z. B. Wärmepumpen, Solarthermie, Photovoltaik)

Ziele

  • Senkung des Energieverbrauchs und der CO₂-Emissionen
  • Förderung des Klimaschutzes im Gebäudesektor
  • Unterstützung von bezahlbarem, nachhaltigem Wohnraum

Zielgruppen

  • Private und gewerbliche Eigentümer
  • Wohnungsbaugesellschaften, Genossenschaften
  • Kommunen und andere Institutionen

Förderprogramme und aktuelle Rahmenwerte

Hinweis: Die Beträge und Konditionen werden regelmäßig an Haushaltsmittel und Klimaziele angepasst. Es gilt stets der Stand zum Zeitpunkt der Antragstellung.

Klimafreundlicher Neubau (KFN – KfW 297/298)

  • Bis zu 150.000 € pro Wohneinheit (mit QNG-Zertifikat), sonst bis zu 100.000 €
  • Keine fossilen Heizsysteme, niedrige Lebenszyklus-Emissionen

Sanierung zum Effizienzhaus (KfW 261)

  • Bis zu 150.000 € pro Wohneinheit Kredit
  • Tilgungszuschüsse von 5 % bis 45 % – abhängig von der erreichten Effizienzhaus-Stufe
  • Bonus für serielle Sanierung: +15 % Tilgungszuschuss möglich

Heizungsförderung (KfW 458)

  • Zuschüsse bis zu 70 % der förderfähigen Kosten
  • Boni:
    • Effizienzbonus Wärmepumpe: +5 %-Punkte
    • Emissionsminderungszuschlag Biomasse: +2.500 €
    • Einkommensbonus für Selbstnutzer mit ≤ 40.000 € Jahreseinkommen: +30 %-Punkte

Einzelmaßnahmen (BEG EM über KfW oder BAFA)

  • Förderung 15 %–20 %, mit Sanierungsfahrplan (iSFP) +5 %-Punkte
  • Kombination mit Heizungsbonus möglich

Erneuerbare Energien

Bei der Heizungsförderung steht der Umstieg auf Wärmepumpe und andere Wärmequellen im Mittelpunkt – ideal kombiniert mit Photovoltaikanlage. Im Vergleich zu Öl- oder Gas-Etagenheizungen sinken die Gesamtkosten im laufenden Betrieb durch Effizienz und Fördersätze. Neben der Grundförderung können auch bestimmte Boni (z. B. Effizienzbonus, Emissionsminderungszuschlag) greifen. Wichtig sind: förderfähige Kosten pro Wohneinheit, sauberer Einbau der Heizanlage und die fristgerechte Nachweiseinreichung. Eine passgenaue Finanzierung über Ihre Bank und die spätere Auszahlung werden durch vollständige Informationen und die Begleitung durch den Energieberater spürbar einfacher.

Die BEG im Überblick (Systematik)

Die BEG – Bundesförderung für effiziente Gebäude ist der zentrale Förderrahmen des Bundes für energieeffizienten Neubau und die energetische Sanierung von Gebäuden. Sie legt die technischen Mindestanforderungen, Nachweise und Bonuslogiken fest. KfW und BAFA setzen diese Regeln praktisch um: Die KfW vergibt vor allem Kredite mit Tilgungszuschüssen sowie bestimmte Zuschüsse, das BAFA kümmert sich überwiegend um Zuschüsse für ausgewählte Einzelmaßnahmen. Für Mehrfamilienhäuser bedeutet „KfW Mehrfamilienhaus Förderung“ daher: BEG-Vorgaben werden über konkrete KfW-Programme als finanzielle Unterstützung nutzbar gemacht.

In der Praxis gibt es zwei Pfade. Beim Neubau geht es um das klimafreundliche Wohngebäude ohne fossile Heizung (KFN); zusätzlich kann das QNG-Qualitätssiegel für Nachhaltigkeit relevant sein. Bei der Sanierung zählt das erreichte Effizienzhaus-Niveau (z. B. EH 55 oder EH 40) auf Basis der Referenzgebäude-Methodik und technischer Mindestwerte.

Unabhängig vom Pfad gilt: Fördermittel sind haushaltsabhängig und müssen vor Vorhabensbeginn beantragt werden. Gerade bei Mehrfamilienhäusern ist die korrekte Zuordnung von Gemeinschafts- und Sondereigentum wichtig, damit Anträge, Kosten und Nachweise sauber passen und die Förderung sicher bewilligt und ausgezahlt werden kann.

Heizungsförderung: Boni, Deckel und Antrag

Wird eine Wärmepumpe mit natürlichem Kältemittel eingebaut, erhöht der Effizienzbonus die Grundförderung um 5 %-Punkte auf 35 %. Für Biomasseheizungen ist ein Emissionsminderungszuschlag von 2.500 € möglich, sofern die neue Heizanlage den Staub-Emissionsgrenzwert von 2,5 mg/m³ einhält. Die Zuschüsse zur Heizungsförderung müssen vom Eigentümer selbst im KfW-Kundenportal beantragt werden; eine fristgerechte Antragstellung und vollständige Unterlagen beschleunigen Zusage, Auszahlung und Abwicklung.

Die Anzahl der Wohnungen im Gebäude bestimmt die Höhe der förderfähigen Ausgaben: Für die erste Wohnung können bis zu 30.000 € angerechnet werden, für die 2. bis 6. Wohnung jeweils 15.000 €, und ab der 7. Wohnung jeweils 8.000 €. Der maximale Fördersatz inklusive Boni beträgt 70 %. Selbstnutzende Eigentümer, deren zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen 40.000 € nicht übersteigt, erhalten zusätzlich einen Einkommensbonus von +30 %. Diese Logik gilt unabhängig davon, ob es sich um ein ungeteiltes Mehrfamilienhaus oder eine WEG handelt – maßgeblich sind jeweils Wohneinheiten, förderfähige Kosten und die korrekte Zuordnung (Gemeinschafts- vs. Sondereigentum).

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Klimafreundlicher Neubau in der Praxis

Der klimafreundliche Neubau fördert Wohnraum in Gebäuden ohne fossile Wärmeerzeuger, mit niedriger grauer Energie und nachweislich geringen Emissionen. Für Mehrfamilienhaus-Projekte bedeutet das: früh eine Planung der Maßnahmen (Dämmung, Technik, Photovoltaikanlage) festlegen, die Berechnung des Primärenergiebedarfs klären und die QNG-Option prüfen. So lassen sich Zuschussbetrag, Höhe der förderfähigen Kosten und der Höchstbetrag je Wohneinheit optimal ausschöpfen. Sei es für Unternehmen, private Eigentümer oder Investoren.

KfW Förderung Haus und Wohnung

Für die KfW gilt eine Wohnung/Wohneinheit als in sich abgeschlossen – mit Zugang, Küche und Bad. In Eigentumswohnungen innerhalb einer WEG wird zwischen Gemeinschaftseigentum (z. B. zentrale Heizung) und Sondereigentum unterschieden; davon hängt ab, wer den Antrag bzw. die Förderanträge stellt und wie Zuschüsse oder Kreditteile zugeordnet werden. Auch ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung kann als Mehrfamilienhaus gelten. Diese Zuordnung ist wichtig für Fördermöglichkeiten beim Heizungsaustausch und bei der Sanierungsfinanzierung.

Mitglied im DHV –
Deutscher Holzfertigbau-Verband e. V.

Der DHV ist ein bundesweiter Zusammenschluss von engagierten Holzbau-Unternehmen, Architekturbüros und Zulieferfirmen, die den hochwertigen und innovativen Holzfertigbau fördern. Mit einer umfassenden Qualitätssicherung, Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen und einem permanentem Erfahrungsaustausch unterstreichen Mitgliedsunternehmen ihren hohen Anspruch und bieten kontrollierte Qualität.

Klimafreundliches Wohngebäude

Ein klimafreundliches Wohngebäude vereint eine effiziente Hülle, erneuerbare Wärmequelle und niedrige Treibhausgasemissionen – dokumentiert durch Unterlagen vom Energieberater. Bei QNG zählt zusätzlich das Qualitätssiegel als Grundlage für die Nachhaltigkeit des Projekts. Holz-Hybrid-Konstruktionen erreichen häufig leichter die geforderte Energieeffizienz und Mindestanforderungen. Das ist gut für den Fördersatz, Zuschussbetrag sowie die Finanzierung.

Voraussetzungen, Antrag und Ablauf

  • Antrag immer vor Maßnahmenbeginn (vor Vertragsunterzeichnung)
  • Energieberater nach EEE-Liste bei BEG regelmäßig erforderlich
  • Nachweise (Kosten, Technik, Berechnungen) fristgerecht einreichen
  • Nach Zusage: Umsetzung, anschließend Verwendungsnachweis/Auszahlung.
    Für WEG: Beschluss, Zuordnung Sonder-/Gemeinschaftseigentum, klare Kostenteilung, Bankkommunikation.

Kosten, Investitionen & Finanzierung

Die Gesamtkosten setzen sich aus Bau- und Anlagenteilen, Planung und Unterlagen zusammen. Investitionen in erneuerbare Energien senken den laufenden Aufwand und erhöhen die Sicherheit gegenüber Energiepreisen. Der passende KfW-Kredit, ergänzende Zuschüsse und gegebenenfalls Fördersatz-Boni verringern die Nettokosten. Für Mietertrag-Modelle sind Vergleichsrechnungen hilfreich; Eine hohe Energieeffizienz steigert zudem die Attraktivität der Immobilie. Bei einkommensabhängigen Boni (z. B. Heizungszuschuss) zählt das Haushaltsjahreseinkommen; Details klären Sie mit Energieberater und Bank.

Rollen: Antragsteller & Eigentümer

Antragsteller der Förderung können Eigentümer, Unternehmen, Investoren oder WEG sein. In ungeteilten Häusern stellt der Eigentümer zentral den Antrag; in WEG entscheidet die Gemeinschaft über Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum, das Sondereigentum läuft separat. Wichtig sind klare Zuständigkeiten, vollständige Informationen und termingerechte Inanspruchnahme der Fördermittel.

Recht & Regeln: Bund, Programme, Qualität

Die Bundesministeriumslinien und die BEG-Programmtexte definieren Kriterien, Anforderungen und Nachweise. Für KFN steuern QNG-Qualitätssiegel und Lebenszyklus-Berechnung die Förderstufe; für Sanierungen ist die Effizienzhaus Stufe ausschlaggebend. Planungsgrundlage sind technische Mindestwerte, Referenzgebäude und eindeutige Unterlagen. Das sichert die Zusage und die Auszahlung.

Unsere Zertifizierungen

Bei Beck Holzbau können Sie sich auf zertifizierte Qualität verlassen. Als Inhaber des Ü-Zeichens garantieren wir, dass unsere Häuser den bauaufsichtlichen Normen und gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Die Zertifizierung nach RAL Holzhausbau sorgt für eine Überwachung aller Bauteile und der Herstellung bis zur Montage auf der Baustelle. Beide Zertifizierungen werden regelmäßig durch unabhängige Prüfstellen überwacht.

Holzbau Beck baut Ihr KfW-förderfähiges Mehrfamilienhaus

Holzbau Beck realisiert Ihr Mehrfamilienhaus komplett aus einer Hand – technisch, organisatorisch und förderrechtlich. Wir entwickeln zu Projektbeginn eine passende Förderstrategie (z.B. KFN, BEG, Heizungsförderung), prüfen Zuschuss- und Kreditpotenziale je Wohneinheit und übernehmen das Antragsmanagement inklusive Basisantrag, Bankabstimmung und fristgerechter Nachweise. Gemeinsam mit dem Energieeffizienz-Experten planen wir Hülle, TGA und erneuerbare Wärme KfW-konform. 

Mit unserer präzisen Holzbauweise erzielen wir kurze Bauzeiten, eine hohe Energieeffizienz und geringe Lebenszyklus-Emissionen. Während der Ausführung kümmern wir uns um Belange wie Kosten- und Fördercontrolling und eine WEG-taugliche Dokumentation. 

Das Ergebnis: maximal nutzbare Förderung, verlässliche Termine und ein zukunftssicheres, klimafreundliches Mehrfamilienhaus. So bleiben Projekte planbar, die Kosten im Rahmen und die Fördermittel gesichert verfügbar.

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf: Unsere Holzbauer von Holzbau Beck sind gerne für Sie da!

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist ein ungeteiltes Mehrfamilienhaus KfW?

Ein ungeteiltes Mehrfamilienhaus ist ein Wohngebäude, das nicht in Wohnungseigentum (WEG) aufgeteilt ist. Der Eigentümer stellt einen einzigen Förderantrag für das gesamte Gebäude, und die Anzahl der Wohneinheiten bestimmt die förderfähigen Kosten und Obergrenzen.

Als Neubau wird der frühere Standard Effizienzhaus 55 nicht mehr als eigener KfW-Neubau gefördert; Neubauvorhaben laufen heute über den Klimafreundlichen Neubau (KFN). Als Sanierung bleibt die Zielstufe Effizienzhaus 55 grundsätzlich förderfähig, sofern die übrigen Programmbedingungen erfüllt sind.

Bei der KfW gilt eine Wohneinheit als eine abgeschlossene Wohnung mit eigenem Zugang sowie eigener Küche und eigenem Bad. Diese Definition ist maßgeblich für die Berechnung von Höchstbeträgen, Zuschüssen und förderfähigen Kosten.

Ja, Mehrfamilienhäuser werden gefördert. Im Neubau erfolgt die Förderung über den Klimafreundlichen Neubau (KFN), in der Sanierung über die BEG-Programme zum Effizienzhaus und beim Heizungstausch über Zuschüsse, etwa für Wärmepumpen; antragsberechtigt sind unter anderem Eigentümer, Unternehmen und Wohnungseigentümergemeinschaften.